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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §431;Rechtssatz
In Bezug auf den Erwerb durch Enteignung besteht vom in § 431 ABGB und in § 4 des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes verankerten Eintragungsgrundsatz (Intabulationsprinzip) eine Ausnahme. Demnach tritt im Fall der Enteignung der Eigentumswechsel unabhängig von der Eintragung des Eigentumsrechts des Enteigners aufgrund eines rechtskräftigen Enteignungsbescheides mit dem Vollzug der Enteignung und zwar durch Besitzerwerb und Leistung/Hinterlegung/Sicherstellung der Entschädigungssumme ein (vgl. OGH B 10. Februar 2009, 5 Ob 234/08k).In Bezug auf den Erwerb durch Enteignung besteht vom in Paragraph 431, ABGB und in Paragraph 4, des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes verankerten Eintragungsgrundsatz (Intabulationsprinzip) eine Ausnahme. Demnach tritt im Fall der Enteignung der Eigentumswechsel unabhängig von der Eintragung des Eigentumsrechts des Enteigners aufgrund eines rechtskräftigen Enteignungsbescheides mit dem Vollzug der Enteignung und zwar durch Besitzerwerb und Leistung/Hinterlegung/Sicherstellung der Entschädigungssumme ein vergleiche OGH B 10. Februar 2009, 5 Ob 234/08k).
Schlagworte
EnteignungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070137.X07Im RIS seit
20.01.2016Zuletzt aktualisiert am
31.01.2019