RS Vwgh 2015/12/17 2012/07/0137

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Veröffentlicht am 17.12.2015
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/11 Grundbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

In Bezug auf den Erwerb durch Enteignung besteht vom in § 431 ABGB und in § 4 des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes verankerten Eintragungsgrundsatz (Intabulationsprinzip) eine Ausnahme. Demnach tritt im Fall der Enteignung der Eigentumswechsel unabhängig von der Eintragung des Eigentumsrechts des Enteigners aufgrund eines rechtskräftigen Enteignungsbescheides mit dem Vollzug der Enteignung und zwar durch Besitzerwerb und Leistung/Hinterlegung/Sicherstellung der Entschädigungssumme ein (vgl. OGH B 10. Februar 2009, 5 Ob 234/08k).In Bezug auf den Erwerb durch Enteignung besteht vom in Paragraph 431, ABGB und in Paragraph 4, des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes verankerten Eintragungsgrundsatz (Intabulationsprinzip) eine Ausnahme. Demnach tritt im Fall der Enteignung der Eigentumswechsel unabhängig von der Eintragung des Eigentumsrechts des Enteigners aufgrund eines rechtskräftigen Enteignungsbescheides mit dem Vollzug der Enteignung und zwar durch Besitzerwerb und Leistung/Hinterlegung/Sicherstellung der Entschädigungssumme ein vergleiche OGH B 10. Februar 2009, 5 Ob 234/08k).

Schlagworte

Enteignung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2012070137.X07

Im RIS seit

20.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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