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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
AWG 2002 §35;Rechtssatz
Die Ansicht, die Funktion des Gutachtens im Rahmen der dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft obliegenden Missbrauchsaufsicht stehe der Annahme einer Leistungserbringung an die geprüften und mit den Kosten des Gutachtens belasteten Unternehmen entgegen, wird vom Verwaltungsgerichtshof nicht geteilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012130122.X01Im RIS seit
12.01.2016Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016