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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserrechtliches Kollaudierungsverfahren - Gegenstand der Revision, hinsichtlich derer die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung begehrt wird, ist eine Kollaudierung nach § 121 Abs. 1 WRG 1959. Es handelt sich dabei um einen (durch das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts bestätigten) Feststellungsbescheid des Inhaltes, dass das ausgeführte Projekt mit der erteilten Bewilligung übereinstimmt. Mit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung würde nur die Rechtskraft der Feststellung der Übereinstimmung der errichteten Anlage mit der Bewilligung sistiert werden (vgl. den hg. Beschluss vom 1. Dezember 2010, AW 2010/07/0057). Weitere rechtliche Folgen gingen damit nicht einher.Nichtstattgebung - wasserrechtliches Kollaudierungsverfahren - Gegenstand der Revision, hinsichtlich derer die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung begehrt wird, ist eine Kollaudierung nach Paragraph 121, Absatz eins, WRG 1959. Es handelt sich dabei um einen (durch das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts bestätigten) Feststellungsbescheid des Inhaltes, dass das ausgeführte Projekt mit der erteilten Bewilligung übereinstimmt. Mit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung würde nur die Rechtskraft der Feststellung der Übereinstimmung der errichteten Anlage mit der Bewilligung sistiert werden vergleiche den hg. Beschluss vom 1. Dezember 2010, AW 2010/07/0057). Weitere rechtliche Folgen gingen damit nicht einher.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015070176.L01Im RIS seit
21.06.2016Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016