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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §20;Rechtssatz
Der Verweis auf die "in der Beschwerde vorgelegten Länderberichte(..)" und der Hinweis, dass das Vorbringen in der Beschwerde nicht gegen das Neuerungsverbot verstoßen habe, wie "auch in der gegenständlichen Beschwerde ausführlich dargestellt" worden sei, stellt keine gesetzmäßige Ausführung der Revision dar (Hinweis B vom 27. November 2014, Ra 2014/03/0041, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015190230.L01Im RIS seit
21.03.2016Zuletzt aktualisiert am
22.03.2016