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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/14/0024 B 31. März 1992 RS 2Stammrechtssatz
Die Sukzessivbeschwerde bildet eine Einheit; die nach ihrer Einbringung beim VfGH und vor ihrer Abtretung an den VwGH eintretende Klaglosstellung oder Gegenstandslosigkeit führt zur Wahrnehmung durch den VwGH durch Einstellung des Verfahrens und nicht zur Zurückweisung infolge Unzulässigkeit der abgetretenen Beschwerde (Hinweis B 8.5.1990, 90/11/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014040045.J01Im RIS seit
21.03.2016Zuletzt aktualisiert am
22.03.2016