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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Enthält eine Entscheidung trennbare Absprüche, so kann Revision auch nur gegen einzelne dieser Absprüche erhoben werden (vgl. E 15. Oktober 2015, Ro 2015/21/0029).Enthält eine Entscheidung trennbare Absprüche, so kann Revision auch nur gegen einzelne dieser Absprüche erhoben werden vergleiche E 15. Oktober 2015, Ro 2015/21/0029).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015120055.L01Im RIS seit
21.03.2016Zuletzt aktualisiert am
22.03.2016