Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §25a Abs3;Rechtssatz
Im Falle einer Verweigerung der Akteneinsicht durch das VwG ist die Frage, ob sie zu Recht erfolgte oder nicht, auch ungeachtet einer abgesonderten Entscheidung vom VwGH ausschließlich unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Verfahrensvorschriften zu behandeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015120048.L09Im RIS seit
21.03.2016Zuletzt aktualisiert am
26.02.2018