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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §25a Abs3;Rechtssatz
Die Verweigerung der Akteneinsicht im Zuge eines anhängigen Verfahrens vor dem VwG ist ein verfahrensleitender Beschluss. Die Rechtswidrigkeit einer solchen Verweigerung kann erst und nur in dem Rechtsmittel gegen die das Verfahren abschließende Entscheidung geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015120048.L08Im RIS seit
21.03.2016Zuletzt aktualisiert am
26.02.2018