RS Vwgh 2016/1/22 Ra 2015/20/0157

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Veröffentlicht am 22.01.2016
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob wohlbegründete Furcht vor Verfolgung vorliegt, ist die Gesamtsituation des Asylwerbers zu berücksichtigen. Einzelne zusammenhängende Aspekte seiner Situation in der Heimat dürfen nicht aus dem (asylrechtlich relevanten) Zusammenhang gerissen werden (Hinweis E vom 10. Juni 1998, 96/20/0287, sowie E vom 23. Juli 1998, 96/20/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015200157.L03

Im RIS seit

11.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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