RS Vwgh 2016/1/25 Ra 2015/09/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2016
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
77 Kunst Kultur

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/09/0032 E 25. Juni 1990 VwSlg 13235 A/1990 RS 2

Stammrechtssatz

Die Unterschutzstellung eines Gegenstandes (eines Ensembles) erfolgt in jenem Zustand, in welchem sich das betreffende Denkmal im Augenblick der Unterschutzstellung befindet und es umfaßt diese Unterschutzstellung alles, was als Zubehör oder Bestandteil im sachenrechtlichen Sinne zu der schutzwürdigen zivilrechtlichen Einheit gehört (Hinweis Helfgott, Die Rechtsvorschriften für den Denkmalschutz, S 38f).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015090136.L02

Im RIS seit

09.03.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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