RS Vwgh 2016/1/27 Ro 2015/03/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2016
beobachten
merken

Index

10/03 Nationalrat Bundesrat
19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GO NR 1975 Anl1 §55;
MRK Art6;
StGB;
VStG;

Rechtssatz

Soweit der Revisionswerber unter Bezugnahme auf den Wortlaut des § 55 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) vorbringt, § 55 leg cit normiere keine Beugestrafe, sondern sehe eine Strafe mit Pönalcharakter vor, ist er zunächst auf den Unterschied zwischen einer Zwangsstrafe und einer Strafe iSd VStG oder des StGB hinzuweisen. Letztere dient der Bestrafung für begangenes, in der Verletzung eines (Verwaltungs-)Strafgesetzes bestehendes Unrecht. Die Zwangsstrafe hingegen ist ein indirektes Zwangsmittel, um Handlungen oder Unterlassungen zu erzwingen und so den in einem Bescheid oder Erkenntnis angeordneten Zustand tatsächlich herzustellen (vgl dazu VwGH vom 9. Oktober 2014, 2013/05/0110, mwH).Soweit der Revisionswerber unter Bezugnahme auf den Wortlaut des Paragraph 55, der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) vorbringt, Paragraph 55, leg cit normiere keine Beugestrafe, sondern sehe eine Strafe mit Pönalcharakter vor, ist er zunächst auf den Unterschied zwischen einer Zwangsstrafe und einer Strafe iSd VStG oder des StGB hinzuweisen. Letztere dient der Bestrafung für begangenes, in der Verletzung eines (Verwaltungs-)Strafgesetzes bestehendes Unrecht. Die Zwangsstrafe hingegen ist ein indirektes Zwangsmittel, um Handlungen oder Unterlassungen zu erzwingen und so den in einem Bescheid oder Erkenntnis angeordneten Zustand tatsächlich herzustellen vergleiche dazu VwGH vom 9. Oktober 2014, 2013/05/0110, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015030042.J11

Im RIS seit

29.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten