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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §71;Rechtssatz
Die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels ist unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden (Hinweis B vom 21. Oktober 2014, Ra 2014/03/0037, wonach sich diese Rechtsprechung auch auf die durch das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz neu geschaffene Rechtslage übertragen lässt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016050003.L01Im RIS seit
21.03.2016Zuletzt aktualisiert am
22.03.2016