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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §44 Abs2 lita;Rechtssatz
Angesichts des vom VwG festgestellten Vorliegens eines von der einer Kontrolle unterzogenen Werkstätte erstellten "auffälligen" Gutachtens zum Bremssystem der Zugmaschine, die nach der Aktenlage eine Erstzulassung aus dem Jahr 1994 aufweist, und angesichts des Umstands, dass die Werkstätte zur Überprüfung der konkreten Zugmaschine gar nicht befugt war, die Untersuchung überdies nicht den Prüfvorschriften entsprechend vorgenommen worden war, konnte das VwG unbedenklich davon ausgehen, dass hinreichende Gründe für die Aufforderungen zur Vorführung der Zugmaschine iSd. § 56 Abs. 1 (bzw. Abs. 1a) KFG 1967 vorlagen (Hinweis E vom 24. Jänner 2012, 2012/11/0007, und E vom 18. Dezember 2012, 2012/11/0162).Angesichts des vom VwG festgestellten Vorliegens eines von der einer Kontrolle unterzogenen Werkstätte erstellten "auffälligen" Gutachtens zum Bremssystem der Zugmaschine, die nach der Aktenlage eine Erstzulassung aus dem Jahr 1994 aufweist, und angesichts des Umstands, dass die Werkstätte zur Überprüfung der konkreten Zugmaschine gar nicht befugt war, die Untersuchung überdies nicht den Prüfvorschriften entsprechend vorgenommen worden war, konnte das VwG unbedenklich davon ausgehen, dass hinreichende Gründe für die Aufforderungen zur Vorführung der Zugmaschine iSd. Paragraph 56, Absatz eins, (bzw. Absatz eins a,) KFG 1967 vorlagen (Hinweis E vom 24. Jänner 2012, 2012/11/0007, und E vom 18. Dezember 2012, 2012/11/0162).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015110105.L03Im RIS seit
06.04.2016Zuletzt aktualisiert am
07.04.2016