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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Rechtssatz
War die Beschwerde im Zeitpunkt ihrer Erhebung zulässig, ist durch eine Änderung der Rechtslage aber das Rechtsschutzbedürfnis (bzw. die Beschwerdelegitimation) nachträglich weggefallen, ist die Beschwerde als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015110027.L05Im RIS seit
25.11.2019Zuletzt aktualisiert am
25.11.2019