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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52 Abs2;Rechtssatz
Sofern die Beschwerdeführerin moniert, dass nicht die infolge Devolution für die Bestimmung der Entschädigung zuständige belangte Behörde sondern der nicht mehr zuständige LH den nichtamtlichen Sachverständigen beigezogen habe, zeigt sie keinen iSd § 42 Abs. 2 Z 3 VwGG wesentlichen Verfahrensmangel auf.Sofern die Beschwerdeführerin moniert, dass nicht die infolge Devolution für die Bestimmung der Entschädigung zuständige belangte Behörde sondern der nicht mehr zuständige LH den nichtamtlichen Sachverständigen beigezogen habe, zeigt sie keinen iSd Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer 3, VwGG wesentlichen Verfahrensmangel auf.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Allgemein Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013070134.X04Im RIS seit
24.02.2016Zuletzt aktualisiert am
23.03.2016