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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §13;Rechtssatz
Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung der Unterwassereintiefung ist auch der Antrag auf Durchführung der zur vollständigen Ermittlung des Sachverhalts erforderlichen oder nach dem Gesetz gebotenen Amtshandlungen als eingeschlossen anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013070134.X01Im RIS seit
24.02.2016Zuletzt aktualisiert am
23.03.2016