Index
L82005 Bauordnung SalzburgNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Wurde ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag bereits an den Voreigentümer erlassen, kann das Vollstreckungsverfahren auch gegen den Rechtsnachfolger im Eigentum durchgeführt werden, weil einem baupolizeilichen Auftrag grundsätzlich dingliche Wirkung zukommt; einem neuerlichen baupolizeilichen Auftrag an den Rechtsnachfolger steht diesfalls die entschiedene Sache entgegen.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014060033.J01Im RIS seit
26.02.2016Zuletzt aktualisiert am
02.03.2016