RS Vwgh 2016/1/29 Ro 2014/06/0033

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Veröffentlicht am 29.01.2016
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Index

L82005 Bauordnung Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §8;
BauPolG Slbg 1997 §16 Abs3;
BauPolG Slbg 1997 §16;
VwRallg;

Rechtssatz

Wurde ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag bereits an den Voreigentümer erlassen, kann das Vollstreckungsverfahren auch gegen den Rechtsnachfolger im Eigentum durchgeführt werden, weil einem baupolizeilichen Auftrag grundsätzlich dingliche Wirkung zukommt; einem neuerlichen baupolizeilichen Auftrag an den Rechtsnachfolger steht diesfalls die entschiedene Sache entgegen.

Schlagworte

Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014060033.J01

Im RIS seit

26.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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