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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Rechtsfragen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG sind in der Revision gesondert darzustellen. Diesem Erfordernis wird durch den allgemeinen Hinweis auf solche Rechtsfragen und die weiters in der Revision enthaltenen Ausführungen zur Rechtswidrigkeit nicht entsprochen (Hinweis B vom 24. September 2014, Ra 2014/19/0097).Rechtsfragen im Sinne des Artikel 133, Absatz 4, B-VG sind in der Revision gesondert darzustellen. Diesem Erfordernis wird durch den allgemeinen Hinweis auf solche Rechtsfragen und die weiters in der Revision enthaltenen Ausführungen zur Rechtswidrigkeit nicht entsprochen (Hinweis B vom 24. September 2014, Ra 2014/19/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016060001.L01Im RIS seit
29.03.2016Zuletzt aktualisiert am
30.03.2016