RS Vwgh 2016/2/10 2013/15/0087

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Veröffentlicht am 10.02.2016
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/15/0172 E 22. November 2012 RS 3

Stammrechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, in der Begründung eines Bescheides auf die der Partei zugegangenen Schriftstücke Bezug zu nehmen (vgl. Ritz, BAO4, § 93 Tz 15). So ist auch ein Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht zulässig (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Mai 1998, 95/13/0282).Es ist nicht rechtswidrig, in der Begründung eines Bescheides auf die der Partei zugegangenen Schriftstücke Bezug zu nehmen vergleiche Ritz, BAO4, Paragraph 93, Tz 15). So ist auch ein Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht zulässig vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. Mai 1998, 95/13/0282).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013150087.X01

Im RIS seit

04.03.2016

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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