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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
Was die auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung betrifft, so kann sich diese auch schlüssig aus den Umständen des betreffenden Falles ergeben (vgl. dazu etwa das Erkenntnis vom 21. Februar 2013, 2009/13/0257). Bei Zuwendungen zwischen nahen Angehörigen wird das subjektive Element des "Bereichernwollens" überdies vermutet (vgl. das Erkenntnis vom 23. April 2014, 2010/13/0139, mwN).Was die auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung betrifft, so kann sich diese auch schlüssig aus den Umständen des betreffenden Falles ergeben vergleiche dazu etwa das Erkenntnis vom 21. Februar 2013, 2009/13/0257). Bei Zuwendungen zwischen nahen Angehörigen wird das subjektive Element des "Bereichernwollens" überdies vermutet vergleiche das Erkenntnis vom 23. April 2014, 2010/13/0139, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2012130061.X06Im RIS seit
29.02.2016Zuletzt aktualisiert am
08.04.2016