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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §3;Rechtssatz
Die Frage, ob eine aktuelle Verfolgungsgefahr vorliegt, ist eine Einzelfallentscheidung, die grundsätzlich - wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgte und in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde - nicht revisibel ist (Hinweis B vom 18. November 2015, Ra 2015/18/0220, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014200165.L02Im RIS seit
11.04.2016Zuletzt aktualisiert am
07.08.2017