Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §3 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/07/0094 B 16. Juli 2015 RS 2Stammrechtssatz
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung nur dann vor, wenn das VwG die Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hat (vgl. B 18. Februar 2015, Ra 2015/08/0008).Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung nur dann vor, wenn das VwG die Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hat vergleiche B 18. Februar 2015, Ra 2015/08/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016010012.L03Im RIS seit
29.03.2016Zuletzt aktualisiert am
28.05.2018