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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der zu früheren Rechtslagen des AsylG 2005 oder vormaligen Asylgesetzen ergangenen Rechtsprechung ist nicht zu entnehmen, dass die Erlassung eines separaten (Zwischen-)Bescheides, mit dem -
für das weitere Verfahren bindend - festgestellt werde, dass ein Asylwerber zu einem bestimmten Zeitpunkt geboren bzw. ob er im Zeitpunkt der Erlassung dieses "Zwischenbescheides" noch minderjährig oder bereits volljährig sei, als geboten angesehen worden wäre, obgleich auch bereits die frühere Rechtslage diverse Normen betreffend die gesetzliche Vertretung Minderjähriger sowie Mitwirkungspflichten bei der Eruierung des Lebensalters eines Asylwerbers kannte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016190007.L14Im RIS seit
30.03.2016Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019