RS Vwgh 2016/2/25 Ra 2016/19/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2016
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/03/0145 B 19. Dezember 2013 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung als Bescheid sind die objektiven Merkmale eines Schriftstückes maßgebend und nicht die subjektive Absicht der Behörde, von der das Schriftstück ausgegangen ist.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016190007.L05

Im RIS seit

30.03.2016

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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