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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §60;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/07/0026 E 28. Februar 2013 RS 3Stammrechtssatz
Ein Zwangsrecht iSd § 63 lit. b WRG 1959 muss zur Erreichung des im öffentlichen Interesse gelegenen Zieles geeignet (adäquat) sein und darf nach Art und Umfang nicht unverhältnismäßig sein. Das angestrebte Ziel darf nicht durch andere, gelindere Maßnahmen zu erreichen sein.Ein Zwangsrecht iSd Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 muss zur Erreichung des im öffentlichen Interesse gelegenen Zieles geeignet (adäquat) sein und darf nach Art und Umfang nicht unverhältnismäßig sein. Das angestrebte Ziel darf nicht durch andere, gelindere Maßnahmen zu erreichen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013070044.X09Im RIS seit
30.03.2016Zuletzt aktualisiert am
18.04.2016