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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Die Frage der Wertigkeit der Stelle der Beamtin ist im Rahmen eines (den Garantien des Art 6 MRK unterliegenden) Verfahrens zur Feststellung der Höhe des gebührenden Gehaltes als vorweg zu beurteilende Frage zu prüfen. Fehlte es aber am Bescheidcharakter der vor dem VwG angefochtenen Erledigung, so war die dagegen erhobene Beschwerde unabhängig davon zurückzuweisen, ob die Dienstbehörde die Beamtin zu einer Abänderung ihres Antrages in Richtung der zuletzt genannten Feststellung hätte anleiten müssen.Die Frage der Wertigkeit der Stelle der Beamtin ist im Rahmen eines (den Garantien des Artikel 6, MRK unterliegenden) Verfahrens zur Feststellung der Höhe des gebührenden Gehaltes als vorweg zu beurteilende Frage zu prüfen. Fehlte es aber am Bescheidcharakter der vor dem VwG angefochtenen Erledigung, so war die dagegen erhobene Beschwerde unabhängig davon zurückzuweisen, ob die Dienstbehörde die Beamtin zu einer Abänderung ihres Antrages in Richtung der zuletzt genannten Feststellung hätte anleiten müssen.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder BescheidcharakterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120015.L01Im RIS seit
07.04.2016Zuletzt aktualisiert am
08.04.2016