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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §143;Rechtssatz
Die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes macht einen Richtverwendungsvergleich notwendig. Dahingegen sind Versuche, eine Arbeitsplatzbewertung durch Vergleich mit anderen Arbeitsplätzen, die keine Richtverwendungen sind, vorzunehmen, von vornherein ungeeignet (vgl. E 4. September 2014, 2013/12/0246).Die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes macht einen Richtverwendungsvergleich notwendig. Dahingegen sind Versuche, eine Arbeitsplatzbewertung durch Vergleich mit anderen Arbeitsplätzen, die keine Richtverwendungen sind, vorzunehmen, von vornherein ungeeignet vergleiche E 4. September 2014, 2013/12/0246).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120013.L01Im RIS seit
06.04.2016Zuletzt aktualisiert am
07.04.2016