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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §16;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ro 2015/18/0003 Ro 2015/18/0004 Ro 2015/18/0007 Ro 2015/18/0006 Ro 2015/18/0005Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat im Laufe der letzten Jahrzehnte eindeutig und zunehmend einschränkend das Ziel verfolgt, ein Asylverfahren bzw. ein Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz nur in Bezug auf Personen zu führen, die sich im Bundesgebiet befinden. Dass dabei - auch für Familienangehörige von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten in Österreich keine Ausnahme gemacht werden soll, lässt sich klar erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015180002.J01Im RIS seit
29.03.2016Zuletzt aktualisiert am
27.03.2018