Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §11 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2015/11/0110 E 21. März 2016Rechtssatz
Aus § 11 Abs. 1 ZustG ergibt sich eine abgestufte Reihenfolge, die bei der Prüfung, ob eine entsprechende Zustellung in einen anderen Staat möglich und zulässig ist, anzuwenden ist. Entscheidend sind daher in erster Linie bestehende internationale Vereinbarungen.Aus Paragraph 11, Absatz eins, ZustG ergibt sich eine abgestufte Reihenfolge, die bei der Prüfung, ob eine entsprechende Zustellung in einen anderen Staat möglich und zulässig ist, anzuwenden ist. Entscheidend sind daher in erster Linie bestehende internationale Vereinbarungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015110097.L01Im RIS seit
29.03.2016Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018