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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2015/02/0181 E 23. März 2016Rechtssatz
Eine Zustellung am Ort der Amtshandlung gem. § 2 Z 4 ZustG setzt voraus, dass es sich zum einen um eine hoheitliche Amtshandlung handelt, in deren Verlauf zugestellt werden soll, und zum anderen, dass der Empfänger bei dieser Amtshandlung anwesend ist.Eine Zustellung am Ort der Amtshandlung gem. Paragraph 2, Ziffer 4, ZustG setzt voraus, dass es sich zum einen um eine hoheitliche Amtshandlung handelt, in deren Verlauf zugestellt werden soll, und zum anderen, dass der Empfänger bei dieser Amtshandlung anwesend ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015110079.L01Im RIS seit
01.04.2016Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018