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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass "Schwarzzahlungen" ohne Berechnung und Abfuhr von Abgaben erfolgen, ist dies nicht als Nettolohnvereinbarung zu beurteilen. In diesem Fall kann ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers, diese Abgaben zu tragen, nicht angenommen werden (vgl. OGH vom 5. April 2000, 9 ObA 40/00y; vgl. auch E. Müller, Steuerliche Probleme bei "schwarzen" Lohnzahlungen, SWK 1992, 221 ff).Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass "Schwarzzahlungen" ohne Berechnung und Abfuhr von Abgaben erfolgen, ist dies nicht als Nettolohnvereinbarung zu beurteilen. In diesem Fall kann ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers, diese Abgaben zu tragen, nicht angenommen werden vergleiche OGH vom 5. April 2000, 9 ObA 40/00y; vergleiche auch E. Müller, Steuerliche Probleme bei "schwarzen" Lohnzahlungen, SWK 1992, 221 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015150021.L03Im RIS seit
12.04.2016Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016