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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e Abs3;Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, wann von einem aktivierungspflichtigen Anschaffungsvorgang auszugehen ist, hängt einerseits von der objektiven Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes und seiner (wirtschaftlichen) Teilbarkeit und andererseits von der Vertragsgestaltung und dem wechselseitigen nach außen in Erscheinung getretenen Parteiwillen ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150306.X03Im RIS seit
11.04.2016Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016