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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs4;Rechtssatz
Zeitliche Grenzen für eine Berücksichtigung von Parteienanbringen können sich aus Befristungen von Antragsrechten oder daraus ergeben, dass bestimmte Begünstigungen bereits in einer Abgabenerklärung oder in ihr beigelegten Verzeichnissen geltend zu machen sind (vgl. VwGH vom 25. April 2002, 2000/15/0032).Zeitliche Grenzen für eine Berücksichtigung von Parteienanbringen können sich aus Befristungen von Antragsrechten oder daraus ergeben, dass bestimmte Begünstigungen bereits in einer Abgabenerklärung oder in ihr beigelegten Verzeichnissen geltend zu machen sind vergleiche VwGH vom 25. April 2002, 2000/15/0032).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150299.X02Im RIS seit
20.04.2016Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016