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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §289;Rechtssatz
Sind Wiederaufnahmebescheide und Sachbescheide mit Berufung angefochten, so ist zunächst über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (vgl. mit weiteren Nachweisen Verwaltungsgerichtshof vom 22. Dezember 2005, 2001/15/0004). Die Entscheidung über beide Berufungen kann in einer Berufungsentscheidung verbunden werden (vgl. VwGH vom 24. Juni 1986, 86/14/0014). Zwingend ist dies jedoch nicht.Sind Wiederaufnahmebescheide und Sachbescheide mit Berufung angefochten, so ist zunächst über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden vergleiche mit weiteren Nachweisen Verwaltungsgerichtshof vom 22. Dezember 2005, 2001/15/0004). Die Entscheidung über beide Berufungen kann in einer Berufungsentscheidung verbunden werden vergleiche VwGH vom 24. Juni 1986, 86/14/0014). Zwingend ist dies jedoch nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150280.X03Im RIS seit
20.04.2016Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016