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E6JNorm
61986CJ0102 Apple and Pear Development Council VORAB;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2013/15/0225 E 10. März 2016 2013/15/0223 E 10. März 2016 2013/15/0224 E 10. März 2016Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es für die Qualifikation eines Umsatzes als "entgeltlicher Umsatz" grundsätzlich unerheblich, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem Preis unter oder über den Selbstkosten ausgeführt wird. Dieser Begriff setzt nämlich lediglich das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen und der Gegenleistung voraus, die der Steuerpflichtige tatsächlich erhalten hat (EuGH vom 9. Juni 2011, C-285/10, Campsa, Rn. 25; vom 20. Januar 2005, C-412/03, Hotel Scandic Gåsabäck, Rn. 22 sowie vom 8. März 1988, 102/86, Apple and Pear, Rn. 12).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150222.X01Im RIS seit
12.04.2016Zuletzt aktualisiert am
14.06.2017