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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Bei der Erteilung einer Baubewilligung wird über die Genehmigungsfähigkeit endgültig entschieden und damit tritt die Sachentscheidung des VwG an die Stelle des angefochtenen Bescheides, sodass es nicht sein kann, dass die Genehmigungsfähigkeit unter einzelnen Gesichtspunkten als gegeben erachtet wird, unter anderen jedoch nicht (Hinweis E vom 4. August 2015, Ra 2015/06/0039).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015060033.L03Im RIS seit
08.04.2016Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016