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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42;Rechtssatz
Entgegen der Ansicht der Nachbarin ist ihr Vorbringen in der Bauverhandlung, die Zufahrt zur Tiefgarage solle verlegt werden, da die derzeit geplante Einfahrt schon jetzt ein verkehrstechnisch neuralgischer Punkt sei, das ganze Zufahrtsareal ständig verparkt werden würde, somit das Verkehrsproblem mit der Zufahrt Tiefgarage nicht gelöst sei, nicht als Einwendung bezüglich Schutz vor Immissionen zu deuten.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013060154.X02Im RIS seit
08.04.2016Zuletzt aktualisiert am
25.04.2016