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34 MonopoleNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 15. März 2013, 2008/17/0186, ausgesprochen hat, kommt einem Organ einer juristischen Person, welches Beschuldigter in einem Verfahren wegen Übertretung eines der Tatbestände des § 52 Abs 1 GSpG ist, in einem Beschlagnahmeverfahren betreffend die im Eigentum der juristischen Person stehenden Geräte, mit welchen die Übertretung begangen worden sein soll, keine Parteistellung zu.Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 15. März 2013, 2008/17/0186, ausgesprochen hat, kommt einem Organ einer juristischen Person, welches Beschuldigter in einem Verfahren wegen Übertretung eines der Tatbestände des Paragraph 52, Absatz eins, GSpG ist, in einem Beschlagnahmeverfahren betreffend die im Eigentum der juristischen Person stehenden Geräte, mit welchen die Übertretung begangen worden sein soll, keine Parteistellung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013170348.X02Im RIS seit
17.06.2016Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017