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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/22/0019 Ra 2016/22/0018Rechtssatz
Tatsachenvorbringen, das die belangte Behörde im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet hat, kann sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr vorbringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016220017.L01Im RIS seit
23.05.2016Zuletzt aktualisiert am
30.01.2018