RS Vwgh 2016/3/22 Ra 2016/02/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2016
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der einheitliche Willensentschluss bzw. das Gesamtkonzept eines fortgesetzten Deliktes ist nicht mehr als ein Motiv zu wiederholtem, gleichartigem deliktischem Tun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020031.L01

Im RIS seit

03.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten