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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2015/12/0057 Ra 2015/12/0060 Ra 2015/12/0063 Ra 2015/12/0062 Ra 2015/12/0061Rechtssatz
Das Verfahren über einen WE-Antrag ist einzustellen, wenn die Revision mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen wurde. Eine solche Zurückweisung setzt eine Prüfung der Rechtzeitigkeit der Revision nicht voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015120056.L01Im RIS seit
27.04.2016Zuletzt aktualisiert am
30.12.2016