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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die Behörde ist in einem Verfahren wegen einer Übertretung des AuslBG weder an eine vom Finanzamt noch an eine von der Sozialversicherung vorgenommene Einstufung des Ausländers gebunden, weil es sich bei den Bestimmungen des AuslBG um eine vollkommen eigenständige Rechtsmaterie handelt (siehe hg. E 10. Dezember 2009, 2008/09/0048).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016090027.L08Im RIS seit
12.05.2016Zuletzt aktualisiert am
13.05.2016