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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §7 Abs1;Rechtssatz
Es müssen besondere Gründe gegeben sein, um einen Verstoß gegen die - vor dem Hintergrund des Art. 6 MRK auch dem Anschein nach - gebotene Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zur Entscheidung in bestimmten Rechtssachen in Zweifel ziehen zu können (vgl. B 26. Februar 2015, Ra 2015/07/0013).Es müssen besondere Gründe gegeben sein, um einen Verstoß gegen die - vor dem Hintergrund des Artikel 6, MRK auch dem Anschein nach - gebotene Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zur Entscheidung in bestimmten Rechtssachen in Zweifel ziehen zu können vergleiche B 26. Februar 2015, Ra 2015/07/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015070038.J09Im RIS seit
15.06.2016Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018