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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §7 Abs1 Z4;Rechtssatz
Nach § 7 Abs 1 Z 4 AVG haben sich - bezogen auf das Verfahren vor dem VwG nach der in § 17 VwGVG 2014 normierten sinngemäßen Anwendung dieser Bestimmung - die an der Fällung der Entscheidung des VwG teilnehmenden Organwalter in Verfahren vor dem VwG der Ausübung des Amtes zu enthalten und die Vertretung zu veranlassen, wenn sie an der Erlassung des beim VwG angefochtenen verwaltungsbehördlichen Bescheides mitgewirkt haben.Nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG haben sich - bezogen auf das Verfahren vor dem VwG nach der in Paragraph 17, VwGVG 2014 normierten sinngemäßen Anwendung dieser Bestimmung - die an der Fällung der Entscheidung des VwG teilnehmenden Organwalter in Verfahren vor dem VwG der Ausübung des Amtes zu enthalten und die Vertretung zu veranlassen, wenn sie an der Erlassung des beim VwG angefochtenen verwaltungsbehördlichen Bescheides mitgewirkt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015070038.J03Im RIS seit
15.06.2016Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018