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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Nach dem Wortlaut des § 4 Z 44 Stmk BauG 1995 ist die Parteistellung auch im Falle der heranrückenden Wohnbebauung mit dem Eigentum (beziehungsweise dem Baurecht) an den betreffenden Nachbargrundflächen verbunden (Hinweis E vom 8. Juni 2011, 2011/06/0048).Nach dem Wortlaut des Paragraph 4, Ziffer 44, Stmk BauG 1995 ist die Parteistellung auch im Falle der heranrückenden Wohnbebauung mit dem Eigentum (beziehungsweise dem Baurecht) an den betreffenden Nachbargrundflächen verbunden (Hinweis E vom 8. Juni 2011, 2011/06/0048).
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013060124.X02Im RIS seit
22.04.2016Zuletzt aktualisiert am
13.05.2016