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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/08/0071 E 6. April 2016 RS 3Stammrechtssatz
In Anbetracht der materiell-rechtlichen Verteilung der Mitwirkungspflichten der Parteien eines Verfahrens wird zunächst mit diesen zu erörtern sein, welche rechtlich relevanten tatsächlichen Umstände strittig sind bzw. bleiben. Daran hat sich ein auf die (rechtlich) relevanten Fragen konzentriertes Ermittlungsverfahren anzuschließen, das insbesondere die Vernehmung von Parteien bzw. Zeugen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht umfasst. Sodann ist ein Erkenntnis zu fällen, das den Anforderungen des hg. Erkenntnisses vom 3. Juli 2015, 2013/08/0060, gerecht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015080077.L02Im RIS seit
04.05.2016Zuletzt aktualisiert am
23.06.2016