RS Vwgh 2016/4/6 Ra 2015/08/0077

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Veröffentlicht am 06.04.2016
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/08/0071 E 6. April 2016 RS 3

Stammrechtssatz

In Anbetracht der materiell-rechtlichen Verteilung der Mitwirkungspflichten der Parteien eines Verfahrens wird zunächst mit diesen zu erörtern sein, welche rechtlich relevanten tatsächlichen Umstände strittig sind bzw. bleiben. Daran hat sich ein auf die (rechtlich) relevanten Fragen konzentriertes Ermittlungsverfahren anzuschließen, das insbesondere die Vernehmung von Parteien bzw. Zeugen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht umfasst. Sodann ist ein Erkenntnis zu fällen, das den Anforderungen des hg. Erkenntnisses vom 3. Juli 2015, 2013/08/0060, gerecht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015080077.L02

Im RIS seit

04.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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