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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21 Abs1 Z4;Rechtssatz
Allfällige mit einer Aufhebung des angefochtenen Bescheides für die Antragstellerin verbundene (bloß) wirtschaftliche Nachteile können die Stellung eines Mitbeteiligten nicht begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013050226.X02Im RIS seit
15.06.2016Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017