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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV 1994 §61 Abs2;Rechtssatz
Schlichtes "Vertrauen" darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhält, entlastet den Arbeitgeber nicht; eine dem § 3 StVO 1960 ("Vertrauensgrundsatz") vergleichbare Bestimmung besteht im Bereich der Vorschriften zum Schutze von Arbeitnehmern (insbesondere § 61 Abs 2 BArbSchV 1994) nicht.Schlichtes "Vertrauen" darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhält, entlastet den Arbeitgeber nicht; eine dem Paragraph 3, StVO 1960 ("Vertrauensgrundsatz") vergleichbare Bestimmung besteht im Bereich der Vorschriften zum Schutze von Arbeitnehmern (insbesondere Paragraph 61, Absatz 2, BArbSchV 1994) nicht.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020051.L01Im RIS seit
22.06.2016Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017