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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Der Fremde vermeint eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darin zu erkennen, dass es der Klärung bedürfe, ob ein "voll in Österreich integrierter Flüchtling, der seine gesamte Familie in Österreich hat, keinerlei Familienanbindung in seinem Heimatland mehr hat und legal mit einer Daueraufenthaltsbewilligung in Österreich aufhältig ist, in sein ihm fremdes Heimatland abgeschoben werden" könne. Dazu ist zunächst anzumerken, dass der Fremde nicht als Flüchtling, sondern im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich gelangte. Die aufgeworfene Frage ist klar dergestalt beantwortet worden, dass bei Vorliegen einer entsprechend hohen Gefährdung (hier konkret iSd § 52 Abs. 5 FrPolG 2005 aufgrund der vom Fremden verübten Straftaten) die vom Fremden ins Treffen geführten Umstände der Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme nicht entgegen stehen (Hinweis E 18. Oktober 2012, 2011/23/0418; B 25. Februar 2016, Ra 2016/21/0022).Der Fremde vermeint eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darin zu erkennen, dass es der Klärung bedürfe, ob ein "voll in Österreich integrierter Flüchtling, der seine gesamte Familie in Österreich hat, keinerlei Familienanbindung in seinem Heimatland mehr hat und legal mit einer Daueraufenthaltsbewilligung in Österreich aufhältig ist, in sein ihm fremdes Heimatland abgeschoben werden" könne. Dazu ist zunächst anzumerken, dass der Fremde nicht als Flüchtling, sondern im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich gelangte. Die aufgeworfene Frage ist klar dergestalt beantwortet worden, dass bei Vorliegen einer entsprechend hohen Gefährdung (hier konkret iSd Paragraph 52, Absatz 5, FrPolG 2005 aufgrund der vom Fremden verübten Straftaten) die vom Fremden ins Treffen geführten Umstände der Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme nicht entgegen stehen (Hinweis E 18. Oktober 2012, 2011/23/0418; B 25. Februar 2016, Ra 2016/21/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210079.L01Im RIS seit
18.07.2016Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017