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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Hat der Revisionswerber im gesamten Verfahrensverlauf geltend gemacht, dass das Bauvorhaben teilweise auf einer Liegenschaft beabsichtigt ist, an der ihm Eigentum bzw. Miteigentum zusteht, ist im Baubewilligungsverfahren die Eigentumsfrage daher jedenfalls zu prüfen und allenfalls als Vorfrage im Sinne des § 38 AVG zu beurteilen.Hat der Revisionswerber im gesamten Verfahrensverlauf geltend gemacht, dass das Bauvorhaben teilweise auf einer Liegenschaft beabsichtigt ist, an der ihm Eigentum bzw. Miteigentum zusteht, ist im Baubewilligungsverfahren die Eigentumsfrage daher jedenfalls zu prüfen und allenfalls als Vorfrage im Sinne des Paragraph 38, AVG zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015060038.L03Im RIS seit
09.05.2016Zuletzt aktualisiert am
25.05.2016